Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V.
.

Über VVaGs

DIE OBERSTE VERTRETUNG

Die drei gesetzlich notwendigen Organe des VVaG sind der Vorstand als Geschäftsführungsorgan, der Aufsichtsrat zur Kontrolle des Vorstandes und die Mitgliedervollversammlung oder Mitgliedervertreterversammlung als oberste Vertretung. Die oberste Vertretung ist Sitz der Mitgliederdemokratie und damit wesentliches Element einer Corporate Governance im VVaG. Die oberste Vertretung tritt mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Versammlung zusammen. Darüber hinaus kann eine außeror-dentliche Versammlung einberufen werden, wenn es das Wohl des VVaG erfordert. Die oberste Vertretung hat insbesondere folgende Aufgaben, die der Kontrolle der Verwaltung dienen:

  • Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  • Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrates
  • Feststellung des Jahresabschlusses bei Nichtfeststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat oder bei Nichtbilligung durch den Aufsichtsrat
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des VVaG
  • Entscheidungen zur Umwandlung, Konzernbildung und –leitung sowie Unternehmensverträgen
  • Entscheidung über Bestandsübertragungen